Energieaudit DIN EN 16247-1

Energieaudit DIN EN 16247-1

Wie Sie das Energieaudit für Ihr Unternehmen richtig angehen

Ziel des Energieaudits: Energieeffizienz steigern!

Mit der Durchführung eines Energieaudits wird der gesamte Energieeinsatz und -verbrauch eines Unternehmens geprüft. Dafür werden sämtliche relevanten Maschinen, Anlagen, Systeme oder ganze Standorte untersucht. Ziel des Audits ist es, die Energieeffizienz eines Unternehmens zu verbessern. Die Norm DIN EN 16247-1 definiert dabei die Anforderungen an ein qualitativ gutes Energieaudit. Da diese Bewertung des Energieeinsatzes auch Teil der umfangreicheren Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 ist, kann die Durchführung eines Energieaudits dafür eine sinnvolle Vorbereitung sein.

Seit 2015 ist die Durchführung eines solchen Energieaudits nach DIN EN 16247 für alle Unternehmen Pflicht. Ausgeschlossen sind hier die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

OPTENDA - Content: Energieaudit

Müssen Sie als Nicht-KMU ein Energieaudit durchführen?

Sie sind dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen, wenn das Unternehmen:
  • 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme hat.

Hinweis: Zahlen gelten zusammen mit „Verbundenen Unternehmen”

Sollte Ihr Unternehmen eine dieser Bedingungen erfüllen, ist es dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 haben.

Diese Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits wurde zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU festgelegt. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie durch eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Darin wurde festgelegt, dass eine Erst-Auditierung bis zum 05.12.2015 erfolgen musste. Anschließend muss, ausgehend vom Datum der Erst-Auditierung, alle vier Jahre wieder ein Energieaudit durchgeführt werden. Nach 2015 und 2019 folgt also 2023 die nächste größere Audit-Welle.

Verzichtet ein Unternehmen auf die Einführung eines Energiemanagementsystems oder auf die Durchführung von Energieaudits, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€.

Sind Sie bereit für Ihr nächstes Energieaudit?

Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess, von der Vor- bis zur Nachbereitung.

Vorteile trotz Pflicht: Wie Sie von einem Energieaudit profitieren

  • Übersicht über sämtliche Energieflüsse in Ihrem Unternehmen
  • Bessere Nachvollziehbarkeit der Energiekosten
  • Energiespezifische Kennzahlen
  • Transparenz, um Potenziale für Energieeinsparungen aufdecken zu können
  • Reduzierung Ihres CO2-Fußabdrucks
  • Steigerung Ihrer Energieeffizienz & Senkung der Energiekosten

Die 5 Schritte des Energieaudits: Ablauf und Checkliste

Energieaudit din 16247 1 Ablauf und Schritte

FAQs zum Thema Energieaudit

Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist für jede Gewerbe- oder Industrieimmobilie unverzichtbar – es stellt nicht nur sicher, dass das Gebäude die Umweltanforderungen erfüllt, sondern zeigt auch mögliche Kosteneinsparungen auf.

Bei dieser Art von Audit wird untersucht, wie effektiv ein Gebäude Energie nutzt und es wird ein Bericht erstellt, in dem die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Systeme beschrieben wird. Auf diese Weise können genaue Messungen vorgenommen werden, um festzustellen, wo Änderungen und Verbesserungen vorgenommen werden können, um den Energieverbrauch zu senken, ohne die Effizienz der Prozesse zu beeinträchtigen.

In einer immer wettbewerbsintensiveren Geschäftswelt ist die Anwendung eines Verfahrens wie DIN EN 16247-1 von unschätzbarem Wert, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein.

Nach der Norm ist die Durchführung von Energieaudits Personen vorbehalten, die hier eine spezielle Qualifikation erworben haben. Diese qualifizierten Personen mit entsprechendem Fachwissen, müssen über ausreichende Kenntnisse verfügen, um den Umfang eines Energieaudits für ein bestimmtes Gebäude zu dokumentieren. 

Energieaudits sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer effizienten Energienutzung und damit zur Verbesserung der Gesamtleistung eines Unternehmens oder einer Organisation. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Personal, das diese Audits durchführt, die höchsten Standards erfüllt, um möglichst genaue Ergebnisse zu gewährleisten. Seit 2023 müssen die Auditoren ihre Qualifikation beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nachweisen.

Gemäß EDL-G (Gesetz zu Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) ist die Durchführung von Energieaudits nach der Norm DIN EN 16247-1 für alle Unternehmen verpflichtend – außer KMU.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mit einem Gesamtumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro sind verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen.

Unternehmen sind verpflichtet, für alle Standorte zertifizierte Energieaudits nach der Norm EN 16247 durchzuführen, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Gesamtumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanz von 43 Millionen Euro haben.

Andernfalls müssen Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anerkannt sind, diese Norm nicht erfüllen. Dies ist seit 2015 vorgeschrieben, um diese Unternehmen dabei zu unterstützen, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und ihr Umweltbewusstsein zu stärken.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 kann für Unternehmen, die ihre Energiekosten senken wollen, eine lohnende Investition sein. Das Verständnis des Energieverbrauchs kann ein unschätzbares Instrument sein, um den Energieverbrauch zu ermitteln, zu quantifizieren und zu reduzieren. Erst daraus ergeben sich Möglichkeiten, um die Steigerung der Energieeffizienz untersuchen zu können. Die genauen Kosten für ein solches Audit hängen von der Größe der Immobilie, dem Standort und anderen Faktoren (wie z.B. der Komplexität der Gebäude) ab.

Im Allgemeinen beginnen die Kosten für die kleinsten Geschäftsräume bei ein paar hundert Euro, während für größere Einrichtungen mit vielfältigeren Systemen und Komponenten zusätzliche Gebühren anfallen und bei mehreren tausend Euro liegen können, je nachdem, wie lange der Auditor für seine Untersuchung braucht.

Natürlich sind die langfristigen Einsparungen, die sich aus der ordnungsgemäßen Ermittlung und Beseitigung von Energieverschwendung ergeben, die anfänglichen Kosten oft wert. In jedem Fall ist die Durchführung eines Energieaudits ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem effizienteren Unternehmen. Es wird empfohlen, einen professionellen Auditor mit der Bewertung Ihrer Bedürfnisse zu beauftragen, da dieser alle erforderlichen Details kennt, um Systeme, Prozesse und Gebäudestrukturen richtig zu bewerten.

Die gesetzlichen Vorgaben schreiben regelmäßige Audits im Abstand von vier Jahren vor. Bei Bedarf kann das Energieaudit aber auch früher durchgeführt werden. Ein Grund dafür kann beispielsweise sein, die Energieeffizienz des Unternehmens detaillierter zu überwachen.

Darüber hinaus müssen diese Unternehmen auch angemessene Ressourcen für die kontinuierliche Optimierung ihrer energiebezogenen Aktivitäten bereitstellen. Alle zu diesem Zweck verwendeten Daten müssen dokumentiert und gemeldet werden, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.

Ohne Probleme durch’s Audit:
Unterstützung durch die richtige Software

Der oben aufgeführte Schritt 3 zur Analyse des Energieverbrauchs kann maßgeblich durch die Implementierung von softwarebasiertem Energiemonitoring erleichtert werden. Hier werden alle relevanten Verbrauchsdaten aller möglichen Energieträger, wie z.B. Strom, Gas, Wasser etc., automatisiert erfasst und übersichtlich visualisiert. Dadurch entfällt das aufwendige manuelle Zählerablesen, um den Energieverbrauch zu dokumentieren. Außerdem sind alle Daten zentral in einem System abrufbar und müssen nicht von verschiedenen Stellen zusammengetragen werden. Davon profitieren Sie natürlich auch abseits des Energieaudits!

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