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BAFA-Förderung für Energiemanagement-Software

Alle Informationen zur BAFA-Förderung für Ihr Energiemanagement

Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourcen­effizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) ist das zentrale Förderprogramm für energieeffiziente Tech­no­logien in Unternehmen. Verantwortet wird es vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle). Auch für die Einführung einer Energie­manage­ment-Software gibt es Fördergelder; schließlich ermöglichen sie die Kontrolle des Energie­verbrauchs und die kontinuierliche Steigerung der Energie­effizienz. Je nach Unternehmensgröße gibt es Förderquoten von bis zu 45% – und zwar nicht nur für die Software an sich, sondern auch für vor- und nachgelagerte Kosten.

Was die BAFA-Förderung im Detail umfasst, welche Voraussetzungen gelten und wie die Antragstellung abläuft, stellen wir im folgenden Beitrag vor.

letzte fachliche Überarbeitung: 27.03.2026


Das Wichtigste in Kürze zur BAFA-Förderung für Energie­manage­ment-Software

  • Förderfähig: Energiemanagement-Software sowie u.a. Messtechnik, Sensorik, deren Installation, Schulungen und Projektbegleitung
  • Förderhöhe: Bis zu 45% der Investitionskosten, abhängig von der Unter­nehmens­größe
  • Voraussetzung: Die Software muss die Förderkriterien des BAFA erfüllen und in der Liste förderfähiger Energiemanagement-Software aufgeführt sein.
  • Wichtig: Mit der Umsetzung darf grundsätzlich erst nach der Förderzusage bzw. ent­sprechend den aktuell geltenden Förderbedingungen begonnen werden.
  • Antragstellung: Der Antrag erfolgt digital über das Portal des Förderprogramms.

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz im Überblick

Die Förderung des BAFA zielt darauf ab, die Energie- und Ressourceneffizienz in der deutschen Wirt­schaft zu steigern. Durch finanzielle Anreize sollen Unternehmen motiviert werden, in energie­effiziente Technologien und Maßnahmen zu investieren. Einerseits trägt das zur Kostensenkung bei den Unternehmen bei. Andererseits wird so ebenfalls der CO2-Ausstoß reduziert.

Das Förderprogramm gibt es seit 2019 und wird seither immer wieder bearbeitet, angepasst und auf relevante Bereiche erweitert. Aktuell umfasst das Programm sechs Module:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Transformationspläne
  • Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Über die Förderung von Modul 3 erhalten Sie im Folgenden noch alle Details. Mehr Informationen zu den restlichen Modulen finden Sie auch im Merkblatt zur Förderung (PDF-Dokument) oder auf der Website des BAFA.

Was wird im EEW-Modul 3 gefördert?

Um für eine Energiemanagement-Software eine Förderung zu erhalten, muss diese als förderfähig gelten. Die Software-Lösungen, auf die das zutrifft, sind online über diese Liste des BAFA einsehbar. Im Eintrag unter „OPTENDA GmbH“ finden Sie unsere Software Energy Monitor, die den Anforderungen entsprechend ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 unterstützt.

Mit dem Energy Monitor können Sie Effizienz­maßnahmen identifizieren, priorisieren und kontrollieren. Darüber hinaus verfügt die Software über viele Funktionen, die Ihr Energie­manage­ment erleichtern, insbesondere KI-Funktionen, die manuelle Datenpflege und ‑analyse übernimmt.

Mehr über den Energy Monitor erfahren

Gemäß dem Titel des Fördermoduls 3 „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“ umfasst die Förderleistung neben der Software an sich auch alle für deren Nutzung erforderlichen Posten. Der Förder­umfang reicht von notwendiger Messtechnik für die Energiedatenerfassung über Installations­aufwände und Anwenderschulungen bis hin zur kompletten laufenden Projektbegleitung. Außerdem sind auch anfallende Nebenkosten z.B. für vorgelagerte Maßnahmen wie die Erstellung des Mess­kon­zepts für die Datenerfassung oder bauliche Maßnahmen für Anschlüsse förderfähig.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Energie­management-Software?

Die BAFA-Förderung bietet attraktive finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die eine Energie­management-Software bei sich einführen wollen. Die Förderquote kann bis zu 45% der gesamten Investitionskosten betragen, abhängig von der Unternehmensgröße. Die Abstufung der Förderhöhe ist dabei wie folgt (es gilt die KMU-Definition der Europäischen Union):

  • Kleine Unternehmen: 45%
  • Mittlere Unternehmen: 35%
  • Große Unternehmen (kein KMU-Status): 25%

Unternehmen können also einen erheblichen Teil ihrer Investitionskosten durch staatliche Zuschüsse decken.

 

Quelle und aktueller Stand: Die Angaben basieren auf den aktuellen Förderbedingungen des BAFA für das EEW-Modul 3. Da Förderbedingungen angepasst werden können, sollten Unternehmen vor der Antragstellung die jeweils geltenden BAFA-Unterlagen prüfen.

Wie beantragen Unternehmen die Förderung für Energiemanagement-Software?

Um den Aufwand konkreter vermitteln zu können, stellen wir im Folgenden die wichtigsten Schritte des Förderprozesses vor. Daraus geht auch hervor, welche Unterlagen im Verlauf benötigt und wann bereit ge­halten werden sollten.

Wenn Sie die Details lieber kompakt erklärt be­kommen möchten, schauen Sie sich gerne auch die verlinkte Aufzeichnung unseres Web-Seminars an, in der unser Experte Erfahrungen aus mittlerweile un­zählig erfolgreich gestellten Förderanträgen teilt.

Schritt 1: Antragstellung

Der Prozess beginnt mit der Antragstellung, die nur über das Online-Portal des Förderprogramms er­folgen kann. Für die digitale Authentifizierung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat notwendig. Gestellt werden kann der Antrag entweder vom Unternehmen selbst oder von einer beauftragten Person bzw. Unternehmen, der/dem die entsprechende Vollmacht erteilt wurde. Im Antrag werden neben allge­mei­nen Angaben zum Unternehmen auch die konkreten Maßnahmen sowie deren Kosten erfasst. Daher wird für die Antragstellung das Kostenangebot für die Umsetzung benötigt.

Schritt 2: Ausstellung des Zuwendungsbescheids

Wenn der in Schritt 1 eingereichte Antrag bewilligt wird, stellt das BAFA den Zuwendungsbescheid aus. Darin ist auch der maximal mögliche Förderbetrag ausgewiesen. Die endgültige Höhe der Förderung wird aber erst nach Abschluss des Projekts und Prüfung des Verwendungs­nachweises ermittelt (siehe Schritte 4 und 5).

Schritt 3: Umsetzung der Maßnahmen – Einführung der Energiemanagement-Software

Wichtig: Die Umsetzung darf erst erfolgen, nachdem der Zuwendungsbescheid ausgestellt wurde. An­sonsten ist das Projekt nicht förderfähig. Außerdem muss das Projekt für die Einführung der Energie­management-Software innerhalb des definierten Umsetzungszeitraums von regulär 36 Monaten abgeschlossen werden. Wird dieser Zeitraum überschritten, kann die Förderung wieder zurückgezogen werden.

Schritt 4: Einreichung des Verwendungsnachweises

Nach Projektabschluss müssen das Verwendungsnachweisformular sowie alle weiteren relevanten Belege und Rechnungen beim BAFA eingereicht werden. Damit wird sichergestellt, dass die Fördermittel auch tatsächlich sachgerecht verwendet wurden.

Schritt 5: Auszahlung der Förderung

Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises erhält das Unternehmen die Auszahlung der Förderung. Sind die in Schritt 4 nachgewiesenen Kosten geringer als die ursprünglich im Antrag angegebenen Kosten, kann der ausgezahlte Förderbetrag entsprechend niedriger ausfallen.

Unser Expertenteam unterstützt Sie im gesamten Prozess der Förderung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Antragstellung komplett für Sie.

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Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für Energie­management-Software

Förderfähig sind Software-Lösungen, die die Anforderungen des BAFA erfüllen und in der Liste förder­fähiger Energie­management-Software aufgeführt sind. Dazu gehört auch der OPTENDA Energy Monitor.

Neben der Energiemanagement-Software an sich können unter anderem erforderliche Messtechnik, Sensorik, Installation, Schulungen, Messkonzepte und die Projektbegleitung förderfähig sein.

Die Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleine Unternehmen können für förderfähige Investitionen in Modul 3 einen Zuschuss von bis zu 45% erhalten. Für mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote bis zu 35% und für große Unternehmen bis zu 25%.

Rentable Investition – dank Förderung noch attraktiver!

Unabhängig von Fördersummen ist die Investition in eine Energiemanagement-Software immer lohnend: Die detaillierte Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs schafft Transparenz und er­möglicht, Einsparpotenziale zu identifizieren. Das steigert die Energieeffizienz langfristig und senkt die Kosten.

Durch die BAFA-Förderung mit ihren attraktiven Förderquoten reduziert sich die Amor­ti­sationszeit der Investition nochmals deutlich. Den Erfahrungen von Unternehmen nach, die unsere Energy Monitor Software im Einsatz haben, wurden die Investitionskosten für die Software binnen eines Jahres durch die Einsparungen und Effizienzsteigerungen ausgeglichen.

Welche betrieblichen Faktoren die Energie­kosten besonders stark beeinflussen und wie Unternehmen systematisch Einsparpotenziale er­schließen, zeigen wir in unserem Beitrag „Energiekosten in der Industrie: Kos­ten­treiber erkennen und wirksam senken“. Und wie sich auf Basis zentral erfasster Energiedaten weitere Optimierungs­potenziale mithilfe künstlicher Intelligenz erkennen lassen, erfahren Sie in unserem Beitrag „KI im Energiemanagement: 5 Anwendungsfälle für die Industrie“.

 

Wenn Sie die Einführung eines Energiemanagementsystems planen, sollten Sie daher unbedingt auch die Förderangebote des BAFA berücksichtigen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren individuellen Anforderungen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

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Bild: Shutterstock

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