Förderung von Energiemanagement-Software jetzt leichter bekommen
Anpassung der BAFA-Förderung für Energiemanagement-Software ab November 2021
Die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) des BAFA wurde zum 1. November 2021 angepasst. Es ist nun deutlich einfacher, eine Förderung für die Einführung einer Energiemanagement-Software zu erhalten, denn die Voraussetzung eines zertifizierten Energiemanagement-Systems besteht nicht mehr.
Was hat sich bei der Förderung für Energiemanagement-Software geändert?
Im Rahmen der BAFA-Förderung werden die Installation und der Kauf von Systemen für softwarebasiertes Energiemanagement und ‑monitoring unterstützt. Hinzu kommen Systeme für die effiziente Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagement-System oder in ein alternatives System. Auch Messtechnik und Sensorik ist als stationäre Hardware förderfähig. Dazu gehört unter anderem Messtechnik für Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge.
Die Attraktivität der Förderung wurde mit der Novellierung des Investitionsprogramms erhöht. Die Kriterien und Aufwände für eine Förderung sind jetzt deutlich niedriger: Unternehmen müssen nun kein bestehendes Energiemanagement-System nach ISO 50001 oder EMAS bzw. KMUs kein alternatives System nach SpaEfV mehr nachweisen, um förderfähig zu sein. KMUs erhalten bis zu 40% der Projektkosten erstattet, Nicht-KMUs bis zu 30%. Die Erstattung gilt nach wie vor für die Energiemanagement-Software, für das Projektmanagement und die Beratung sowie für Messtechnik und Montage-Aufwände.
Mehr Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, ist die effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen ein zentraler Punkt. Das BMWi, dem das BAFA zugeordnet ist, hat die EEW-Förderung daher nun auch um den Aspekt der Ressourceneffizienz erweitert, da hier noch großes Potenzial für Optimierungen und Einsparungen liegt.
Das Förderprogramm existiert seit 2019. Seitdem hat die Bundesregierung ihre Energie- und Klimaziele gesteigert. Um Wirtschaft und Industrie zu unterstützen und zu ermutigen, ihren Beitrag zum Erreichen dieser Ziele zu leisten, wurde auch die EEW-Förderung entsprechend überarbeitet. Damit umfasst die Förderung jetzt fünf Module:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5 (neu): Transformationskonzepte
Die Förderung richtet sich an private Unternehmen, Contractoren, kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige. Diese können beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) den entsprechenden Antrag stellen. Weitere Informationen und Merkblätter zur EEW-Förderung und deren Novellierung finden Sie auf der BAFA-Website.
Profitieren auch Sie von der EEW-Förderung!
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